Fragen und Antworten zur Straßenverkehrszählung
Anmeldung
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Wann bekomme ich meine Zusage zur Teilnahme?
Im März werden alle Bewerber von uns über ihre Teilnahme informiert werden. Bitte haben Sie bis dahin noch etwas Geduld.
Wie kann ich mich anmelden?
Wenn Sie bereits eine Zusage als Verkehrszähler von uns erhalten haben, dann finden Sie die Zugangsdaten in Ihrer E-Mail.
Ich habe die E-Mail mit den Zugangsdaten gelöscht!
Sollten Sie die E-Mail mit Ihren Zugangsdaten ausversehen gelöscht haben, dann kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular.
Was mache ich, wenn ich mich angemeldet habe?
Nachdem Sie sich im „Internen Bereich“ für Verkehrszähler angemeldet haben, finden Sie dort alle notwendigen Personalunterlagen. Bitte füllen Sie online Ihren Personalbogen aus. Eventuell benötigte Formulare und Anträge finden auf unserer Internetseite. Bitte laden Sie diese herunter und füllen sie aus und bringen sie zur Einweisungsveranstaltung mit. Falls Ihnen kein Drucker zur Verfügung steht, senden wir Ihnen die Dokumente per Post zu.
Wie fülle ich den Personalbogen aus?
Bitte benutzen Sie dafür den vorgefertigten Fragebogen im „Internen Bereich“, diesen können nach Ihrer Anmeldung einsehen. Bitte füllen Sie den Fragebogen vollständig aus, mit *(Sternchen) gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder. Am Ende des Fragebogens drücken Sie „Formular senden“ und Ihr Personalbogen ist bei uns gespeichert.
Welche Unterlagen benötigen Sie von mir?
Die benötigten Unterlagen hängen von Ihrem Erwerbsstatus ab. In den meisten Fällen genügt der ausgefüllte Personalbogen. Als Student benötigen wir Ihre Studienbescheinigung. Als Rentner benötigen wir eine Kopie von Ihrem Rentenausweis. Wenn Sie bereits einer Beschäftigung z. B. Zeitung austragen nachgehen, dann füllen Sie bitte das Formular „Erklärung zur Nebenbeschäftigung“ aus. Möchten Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, so benötigen wir den vorgefertigten „Antrag auf Befreiung RV“ (nur Seite 1) ausgefüllt zurück. Rentner, die eine Vollrente beziehen sind rentenversicherungsfrei. Demnach müssen Sie dieses Formular nicht ausfüllen. Sind Sie sich unsicher, ob Sie ein Formular benötigen, dann füllen Sie es im Zweifelsfall aus.
Wie schicke ich Ihnen die Unterlagen zu?
Sie können uns Ihre Unterlagen per Post zusenden oder sie nutzen die Upload-Funktion auf unserer Internetseite. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Unterlagen zur Einweisungsveranstaltung mitbringen und abgeben. Die benötigte Kopie des Rentenausweises können bei der Einweisungsveranstaltung erstellen.
Wie geschieht mit meinen Daten?
Die erfassten Daten dienen der Lohnabrechnung und werden durch das Lohnbüro zur Abrechnung verwendet und ggf. an abrechnungsrelevante Institutionen (z. B. Finanzamt, Krankenkassen) weitergeleitet. Die Daten unterliegen dem aktuellen Datenschutz nach DSGVO.
Zählstellen und Zähltermine, Vergabe der Zählstellen
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Wann finden die Verkehrszählungen statt?
Die Zählungen finden zwischen April und Oktober statt. An jedem Standort wird mindestens an zwei Arbeitstagen, zwei Ferientagen und zwei Sonntagen gezählt werden. In Ihrer Zusage habe Sie bereits einen groben Überblick auf die Zählwochen. Die endgültigen Termine werden Ihnen zusammen mit den weiteren Zählunterlagen übergeben.
Wo befinden sich meine Zählstellen?
Wir weisen Ihnen wohnortnahe Zählstellen zu. Die Mehrzahl der Zählstellen befinden sich außerorts auf Bundes- und Landesstraßen. Zu jedem Standort erhalten Sie eine Lagebeschreibung mit Karte und Foto.
An einem oder mehreren Zählterminen kann ich nicht zählen, z. B. wegen Urlaub, Arzttermin oder nicht verfügbaren Fahrzeug!
Wenn Sie an einem oder mehreren Zähltagen verhindert sind, dann teilen Sie dies uns bitte schnellstmöglich mit. Wir versuchen Ihnen einen Ausweichtermin anzubieten. Falls kein Ersatztermin möglich ist, wird ein anderer Zähler diesen Termin wahrnehmen.
Können Zählstellen oder Termine zwischen Verkehrszählern getauscht werden?
Änderungen dürfen nicht ohne unsere Einwilligung vorgenommen werden. Bitte informieren Sie uns und wir versuchen eine Lösung zu finden.
An meiner Zählstelle sind mehrere Zähler vorgesehen. Ist das mit Corona überhaupt möglich?
Zählstellen für mehrere Zähler werden in erster Linie an Personen aus einem gemeinsamen Haushalt bzw. an sich nahestehende Personen vergeben. Vor Ort besteht in der Regel die Möglichkeit ausreichend Abstand zu halten.
Ich wollte mit meinem Ehepartner oder einer angegebenen Person immer gemeinsam zählen. Jetzt haben wir aber auch getrennte Zählstellen?
Wir versuchen Ihren Wünschen weitestgehend nachzukommen. Es gibt allerdings nur eine begrenzte Anzahl von Zählstellen für mehrere Personen. Aus diesem Grund wird die Mehrzahl der Zähler allein an einer Zählstelle eingesetzt werden. Wenn Sie nicht alleine zählen wollen oder Ihnen kein Auto zur Verfügung steht, dann kontaktieren Sie uns bitte.
Wie oft kann ich an Zählungen teilnehmen?
Wir versuchen jedem Zähler möglichst häufig einzusetzen, damit es sich für Sie auch finanziell lohnt. Die tatsächliche Anzahl ihrer Zählungen hängt u. a. von Ihrer Zuverdienstgrenze, Ihrer Verfügbarkeit und der vorhandenen Zählstellen in Ihrer Umgebung ab.
Einweisungsveranstaltungen
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Was muss ich wissen, um gut auf die Zählungen vorbereitet zu sein?
Wann und wo finden die Einweisungsveranstaltungen statt?
Da wir uns gegenwärtig in einer Pandemie befinden, hängt die Durchführung einer Einweisungsveranstaltungen von den aktuellen Vorgaben des Bundes, der Länder und Kommunen ab. Falls die Corona-Lage eine Veranstaltung zulässt, werden wir diese unter Einhaltung der aktuellen Hygieneregeln durchführen und Sie vor Ort schulen. Sind Veranstaltungen nicht möglich, werden Sie per Video auf unserer Homepage und anhand von schriftlichen Unterlagen unterrichtet. Für Fragen stehen wir Ihnen unabhängig der Art der Einweisung gern zur Verfügung. Der Termin und Ort wird Ihnen schriftlich bekanntgegeben.
Durchführung der Verkehrszählung
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Wo wird gezählt? Wo stehe ich mit meinem Auto während der Zählung?
Wir weisen Ihnen Zählstellen in Ihrer Umgebung zu. Die meistens Zählstellen befinden sich außerorts an Bundes- und Landesstraßen. Dort können Sie in der Regel mit Ihrem Fahrzeug abseits der Fahrbahn und mit Blick auf den Verkehr stehen. Alle Zählstellen wurden von uns vor Ort geprüft und mit dem Hinweis „SVZ“ an der Fahrbahn markiert. Zu jedem Standort erhalten Sie eine Lagebeschreibung mit Karte und Foto. Eine Verlegung des Standortes ist nicht gestattet. Sollte die Zählstelle nicht zugänglich oder eine Gefährdung absehbar sein, dann kontaktieren Sie uns bitte sofort und wir teilen Ihnen unsere Entscheidung mit.
*Muster Zählstellenblatt* einfügen
Was und wie wird gezählt?
Sie erhalten von uns vorgefertigte Zählformulare für jede Zählstelle. Im Formular tragen Sie die gezählten Fahrzeuge in Form von Strichlisten ein. Die einzelnen Fahrzeugarten (Fahrräder, Motorräder, Pkw, Busse, Lkw, Lastzüge) werden getrennt voneinander erfasst. Nach jeder vollen Stunde summieren Sie bitte die Anzahl der einzelnen Fahrzeugarten und beginnen anschließend eine neue Zeile.
*Muster Zählblatt* einfügen
Wie ist das mit den Strichlisten gemeint?
Zähle ich allein?
Das hängt von der Zählstelle ab. An Zählstellen mit wenig Verkehr wird der Verkehr von einer Person erfasst. An Zählstellen mit hohem Verkehrsaufkommen, werden die Fahrzeuge von mehreren Personen gezählt. Die Anzahl der Zähler je Zählstelle ist im Vorfeld für jedes Bundesland festgelegt worden.
Wie läuft das ab, wenn ich allein zähle?
Sie zählen den Verkehr für beide Fahrtrichtungen. Im Zählformular sind dafür zwei Blöcke vorgesehen. Bitte prüfen Sie vor Zählbeginn die Richtungen der beiden Bereiche. Der Verkehr wird getrennt nach Fahrzeugarten (Fahrräder, Motorräder, Pkw, Busse, Lkw, Lastzüge) und Stunden erfasst. Zu jeder vollen Stunde beginnen Sie mit einer neuen Zeile und bilden die Summe der erfassten Fahrzeugarten. Bei hohem Verkehrsaufkommen sollten Sie die Summe erst nach Abschluss der Zählung bilden, um keine Fahrzeuge zu verpassen.
Wie läuft das mit mehreren Zählern an einer Zählstelle ab?
Zählstellen für mehrere Zähler werden in erster Linie an Personen aus einem gemeinsamen Haushalt bzw. an sich nahestehende Personen vergeben. Vor Ort besteht in der Regel die Möglichkeit ausreichend Abstand zu halten. Die zu Richtung ist auf dem Zählformular ausgewiesen. Bei Zählstellen mit vier Personen zählen jeweils zwei Personen eine Richtung. Hierbei einigen Sie sich vor Ort darauf, wer den rechten Fahrstreifen bzw. den Überholfahrstreifen zählt und kennzeichnen dies auf dem Formular.
Der Verkehr wird getrennt nach Fahrzeugarten (Fahrräder, Motorräder, Pkw, Busse, Lkw, Lastzüge) und Stunden erfasst. Zu jeder vollen Stunde beginnen Sie mit einer neuen Zeile und bilden die Summe der erfassten Fahrzeugarten. Bei hohem Verkehrsaufkommen sollten Sie die Summe erst nach Abschluss der Zählung bilden, um keine Fahrzeuge zu verpassen.
Wann beginnt meine Zählung und wann muss ich an der Zählstelle sein?
Den Zählzeitraum entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen. Zählungen an Werktagen finden zwischen 15 und 18 Uhr statt. An einzelnen Zählstellen wird zusätzlich zwischen 7 und 9 Uhr gezählt. Zählungen an Sonntagen finden zwischen 16 und 19 Uhr statt. Wir bitten Sie 10 Minuten vor Zählbeginn an der Zählstelle zu sein, um einen pünktlichen Beginn zu gewährleisten.
Ist es wichtig, dass ich wirklich jedes Fahrzeug im Zählzeitraum erfasse?
Bei den Zählungen ist die Genauigkeit von größter Bedeutung. Daher sollte vom Beginn bis zum Ende jedes Fahrzeug im Formular vermerkt werden. Ein späterer Beginn, ein zeitiger Abbruch oder Pausen während der Zählung führen zu einem verzerrten Ergebnis. Unvollständige Zählungen müssen wiederholt werden.
Wird die ordnungsgemäße Durchführung der Zählungen überprüft?
Wir gehen davon aus, dass alle Zähler Ihre Aufgabe nach bestem Wissen und mit höchster Genauigkeit ausführen. Zur Qualitätsprüfung führen wir zusätzlich unangemeldete Kontrollen durch. Alle Kontrolleure werden von uns geschult und sollen die ordnungsgemäße Durchführung stichprobenartig überprüfen. Der Kontrolleur weist sich bei Ihnen aus und hat die Erlaubnis die Zählformulare einzusehen und zu prüfen. Die Kontrolle wird mit einem Signum auf dem Formular quittiert. Trifft der Kontrolleur den Zähler im Zählzeitraum nicht an der Zählstelle an oder ist das Formular nicht ordnungsgemäß ausgefüllt, kann die Zählung nicht vergütet werden. Wird ein Zähler zweimal nicht angetroffen oder die Formulare sind wiederholt nicht ordnungsgemäß ausgefüllt, müssen wir die Zusammenarbeit leider beenden.
Was mache ich mit den ausgefüllten Zählblättern?
Die vollständig ausgefüllten Zählblätter senden Sie bitte am Ende einer Zählwoche in dem vorfrankierten Rückumschlag direkt an uns. Der Versand sollte spätestens am Tag nach der letzten Zählung einer Woche erfolgen.
Was mache ich wenn mir die Zählblätter ausgehen?
Im Normalfall sind die ausgehändigten Zählformulare ausreichend. Sollte es sich abzeichnen, dass Ihre Formulare nicht für die nächsten Zählungen ausreichen, dann kontaktieren Sie uns. Zudem können Sie sich von einem Kontrolleur zusätzliche Formulare aushändigen lassen.
Was mache ich bei Stau, einem Unfall oder einer Umleitung auf meinem Zählabschnitt?
Wenn Stau, Unfall oder andere unvorhergesehene Dinge auf ihrem Zählabschnitt auftreten, dann kontaktieren Sie bitte sofort unser Büro und notieren dies auf dem Zählformular. Gleiches gilt, wenn eine Sperrung der Straße oder eines angrenzten Abschnittes vorliegt. Über einen Abbruch der Zählung kann nur unser Büro entscheiden. Bei einer Gefahrensituation dürfen Sie unabhängig davon sich immer sofort schützen und informieren uns anschließend über die Situation. Die Zeiten vor einem unverschuldeten Zählabbruch werden Ihnen vergütet.
Was mache ich, wenn sich während einer Zählung mein Gesundheitszustand verschlechtert?
Bitte kontaktieren Sie uns schnellstmöglich und brechen die Zählung ab. Ihre Gesundheit ist wichtiger als das Zählergebnis.
Was mache ich, wenn sich das Wetter deutlich verschlechtert?
Muss ich die Zählung im Fahrzeug durchführen?
Abrechnung
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